Klartext-Initiative: Klartext-Checkliste

Die folgende Checkliste für Klartexter stellt eine Zusammenfassung der Empfehlungen von Ingrid Glomp ("Gut und verständlich schreiben in zehn einfachen Schritten") und Peter Berger ("Flotte Schreiben vom Amt") dar (siehe auch Lesetipps). Mit ihrer Hilfe lassen sich alle wichtigen Klartext-Hürden beseitigen (die Checkliste können Sie sich auch zusammen mit den Basisregeln als PDF-Faltblatt herunterladen):

  • Sprechen Sie den Leser persönlich, freundlich und offen an. Erklären Sie Verwaltungshandlungen, verzichten Sie auf Amts- oder Befehlston.
  • Meiden Sie das Passiv, wann immer Sie können. Wenn Sie die Handelnden kennen, machen Sie sie zum Subjekt des Satzes.
  • Benutzen Sie keine Verneinungen, wenn es ein positives Wort gibt. Und vermeiden Sie doppelte Verneinungen ganz.
  • Verwenden Sie möglichst einfache und bekannte Begriffe. Ersetzen Sie ein Fremd- oder Fachwort wenn möglich durch ein übliches deutsches Wort. Dasselbe gilt für vermeidbare Anglizismen (z.B. Location, Challenge).
  • Knacken Sie Bandwurm-Wörter. Schreiben Sie "Anerkennung von Prüfungsleistungen" statt "Prüfungsleistungsanerkennung". Falls sich ein Wort nicht gut teilen lässt, helfen Bindestriche für eine bessere Lesbarkeit (z.B. "Bachelor-Studierende" statt "Bachelorstudierende"). Das sieht die neue Rechtschreibung sogar so vor.
  • Erklären Sie unverzichtbare Fachbegriffe und unbekannte Abkürzungen bei der ersten Verwendung in Klammern oder in einem eigenen Satz.
  • Verwenden Sie so wenig Substantive und "schwache" Verben wie möglich. Schwach sind Verben wie "erfolgen", "durchführen" oder "betreffen". Starke Verben sind aktiv, konkret und aussagekräftig.
  • Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche. Streichen Sie unnötige Füllwörter. Verzichten Sie auf unwichtige Detailinformationen.
  • Stellen Sie eindeutige Bezüge zwischen Wörtern, Satzteilen und Sätzen her. Verwenden Sie insbesondere eine einheitliche Wortwahl. Verzichten Sie möglichst auf "zerrissene" (zweiteilige) Verben. Prüfen Sie am Ende noch einmal alle Bezüge (v.a. nach Kürzungen oder Änderungen).
  • Knacken Sie Bandwurm-Sätze. Kürzen oder teilen Sie Sätze, die länger als 20 Wörter sind. Zwischen Subjekt und Prädikat (sowie den zwei Teilen eines Prädikats) sollten nicht mehr als sechs Wörter stehen.
  • Achten Sie auf eine klare Struktur. Ein gut strukturierter Text besteht aus einem Hauptteil, der einem erkennbaren roten Faden folgt (Zwischenüberschriften, Hervorhebungen). Einstieg und Schluss sind besonders leicht verständlich. Bei Aufzählungen empfehlen sich Listen, in denen Sie die einzelnen Punkte untereinander anordnen.
  • Stellen Sie Gesetze ans Ende. Rechtsquellen sollten in Klammern ans Ende eines Satzes gestellt werden, um den Lesefluss nicht zu behindern.
  • Verzichten Sie auf Beamten- und Kanzleideutsch. Schreiben Sie „informieren“ statt „in Kenntnis setzen“, schreiben Sie „trotz“ statt „ungeachtet“. Verzichten Sie auf bürokratische Abkürzungen wie „a.a.O.“, „i.H.v.“, „u.A.w.g.“, „i.d.F.“, „i.V.m.“ oder „i.S.d.G.“.